Tobias
Scheidacker

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Vermeintlicher
Fachanwalt

Etwas andere Geschichten aus seinem Leben als Jurist.

“Herr N. wird seit mehreren Jahren von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei – IKB Fachanwälte Dr. Hansen, Scheidacker, Dr. Rosenstock Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten 
(kurz. „IKB Fachanwälte“) – massiv mit Gerichtsprozessen überzogen. Hiergegen musste und muss sich unser Mandant mit hohem zeitlichem, persönlichem und finanziellem Aufwand verteidigen. Nur vordergründig verfolgen IKB Fachanwälte mit ihren Klagen und Eilanträgen „legitime“ Interessen. Tatsächlich geht es der Kanzlei gleichermaßen darum, unseren Mandanten wirtschaftlich zu Grabe zu tragen. Während die schikanösen IKB-Klagen von der Berliner Ziviljustiz bisher sämtlich als unbegründet und sogar als bereits unzulässig (!) verworfen wurden, haben die „Kolleg*Innen“ aus der Mommsenstraße ihr außerrechtlich-abgründiges Ziel, unseren Mandanten in seiner wirtschaftlichen und bürgerlichen Existenz zu vernichten, nicht beendet. 
Obwohl die Prozesse bisher für die IKB-Anwälte hochnotpeinliche Ergebnisse hatten, die fundamentale Zweifel an der fachlichen Eignung der „Fachanwälte“ begründen, laboriert unser Mandant nun an den Prozessschäden. [...] IKB Fachanwälte, von Gottes Gnade verlassen, erhoben eine von Anfang an unzulässige und überdies unbegründete [...]Klage. IKB klagten als vollmachtlose Vertreter – was sie teuer zu bezahlen haben, weil der Kanzlei die Prozesskosten auferlegt wurden. [...] Wieder musste unser Mandant sich seelisch, geistig und körperlich verausgaben, um zusammen mit dem Unterzeichner außer Rand und Band geratene „Organe der Rechtspflege“ in ihre Schranken zu weisen. [...] Herr N. wurde wiederholt Opfer einer hemmungslosen und starrsinnigen Unrechts-Verfolgung von Anwälten, denen scheinbar ihre allgemeine Berufspflicht aus § 43 BRAO völlig egal ist. Dort heißt es: „Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.“ Auch die Pflicht zur Sachlichkeit und das Verbot der bewussten Verbreitung von Unwahrheiten und herabsetzenden Äußerungen wurde schon missachtet (§ 43a Abs. 3 BRAO).”

Zitatennester

A05
A04


Weitere Zitatennester




B03
B04


Kompetenz



Tobias Scheidacker, Rechtsanwalt, Notar und Partner der Kanzlei IKB Fachanwälte, klagte in den Jahren 2021 bis 2023 im Namen einer Evangelischen Kirchengemeinde in Räumungsangelegenheiten. Die Klagen hatten zum Ziel, eine unliebsame Person aus einem von der Kirchengemeinde gemieteten Haus, das als Wohn- und Arbeitsstätte dient, zu verdrängen. Tobias Scheidacker und seine Kanzleikollegin Amélie von Oppen, die im zweiten Rechtsstreit das Ruder übernahm, logen und denunzierten namens und in Auftrag der Kirchengemeinde, die ihrerseits mitlog und denunzierte. Der erste Räumungsrechtsstreit lief über zwei Instanzen bis zum Landgericht Berlin. In der Berufungsinstanz erhob die Beklagtenpartei sowohl gegen die Kirchengemeinde als auch gegen die geschäftsführende Pfarrerin Widerklage, mit der sie Schadensersatz in Höhe von ca. 45.000,00 € geltend macht. Das Landgericht wies die Räumungsklage durch kontradiktorisches Versäumnisurteil als unzulässig ab. Die Kirchengemeinde war nicht wirksam vertreten, IKB Fachanwälte klagten von Beginn an als vollmachtlose Vertreter, weswegen ihnen nach dem Veranlasserprinzip die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz auferlegt wurden. Hinsichtlich der als unbegründet abgewiesenen Widerklage hat das Landgericht Berlin die Revision zugelassen. Das Verfahren läuft derzeit am Bundesgerichtshof. 

IKB Fachanwälte erhoben erneut Klage und initiierten damit einen zweiten Räumungsstreit. Dieser war mangels Beschluss des Gemeindekirchenrats ebenfalls unzulässig, die Vollmacht ohne Wirkung. Dieser Fehler konnte im Laufe des Prozesses zwar geheilt werden. Allerdings klagten IKB Fachanwälte im falschen Namen, weswegen die Klage, die über 1 Jahr lief, als unbegründet abgewiesen wurde. Die Kosten des zweiten Rechtsstreits trägt die Kirchengemeinde.

In seinem Essay Das gescheiterte „Reformmodell“ der EKBO im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin den Rechtsanwalt Scheidacker vor vielen Jahren einmal schrieb, benennt und verurteilt er genau die Methoden, die Gegenstand des Verdrängungsszenarions sind, dass Tobias Scheidacker für seine Mandantin, die Kirchengemeinde, umsetzen sollte:

“Jedenfalls erkläre ich mir so rückblickend, was in den letzten 8 Jahren in meiner Kirche geschah. Ein Bischof Huber, der aus dem Westen kam, und ein Superintendent Lohmann, der aus dem Westen kam, und ein Westberliner Konsistorialpräsident Seelemann aus Hamburg mit seinem ganzen Apparat wickelten meine Kirche bei uns im ländlichen Osten nämlich weitgehend ab. In dem Bemühen um Strukturänderungen bedrängten sie Gemeinden, die ihre Freiheit hart erkämpft hatten, und schafften sich Personen vom Hals, die ihrem persönlichen Machtanspruch im Weg standen, unter anderem meinen Vater. Und daneben auch die Kirchengemeinden. Dabei wurde gelogen und denunziert, Macht missbraucht, in Privaträume eingebrochen, getäuscht und betrogen, der letzte Wille Sterbender ignoriert und Stillschweigen der Betroffenen eingefordert — ein echter Krimi.”

Berlin, am 15.01.2024


Über den Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker:

Tobias Scheidacker ist der Auffassung, er streite in angemessener und berufsethisch einwandfreier Weise, dies sei Ausdruck gelebter Rechtsstaatlichkeit.
Die Selbstwahrnehmung, der Rechtsanwalt Scheidacker unterliegt, ist boshafter Zynismus mit dem Hang zur Billigung von Gewalt. An Erziehung und einem Wertegerüst fehlt es.
Was dieser Jurist als gesunde Streitkultur auszulegen versucht, ist nichts anderes als die Abwesenheit von Anstand und Respekt.
Auszeichnungen und Gütesiegel:

Proven Horst
Kirchenscherge
The STUPID 500 Germany
Vollmachtloser Vertreter
Liederbuchautor
An Wikipedia gescheitert


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"Perfekt! Die ausufernde Selbstdarstellung ist wieder drin, inklusive der Selbstveröffentlichungswerke, nur jetzt als Einzelnachweise. Kann man so verlustfrei löschen."
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