Tobias Scheidacker in Aktion (Auszug)
„Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsanwalt und Notar erfolgte als Reaktion (Gegenschlag) auf von ihm verfasste Schriftsätze in Klageverfahren, die ehrverletzende und grob unwahre Behauptungen zum Nachteil der Betroffenen von Buckminster NEUE ZEIT enthielten. Die Kanzlei, der der Rechtsanwalt in dieser Zeit angehörte, verlor im weiteren Verlauf zwei komplexe Klageverfahren für ihre Mandantschaft: In beiden Fällen wurde Klage in falschem Namen erhoben, weshalb die erste Klage als unzulässig und die zweite wegen fehlender Aktivlegitimation der Klägerin als unbegründet abgewiesen wurde. Im ersten Verfahren auferlegte das Prozessgericht der Kanzlei nach dem Veranlasserprinzip sämtliche Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz; im zweiten Verfahren hatte die Klägerin alle Kosten zu tragen. Der aus diesen Prozessen resultierende Schaden war eindeutig der Kanzlei des Rechtsanwalts zuzurechnen. Nachdem unsererseits dann (sowohl sachlich als auch spöttisch) über den Rechtsanwalt und Notar berichtet worden war, versuchte dieser, die (unbequemen) Veröffentlichungen im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagen zu lassen. Der Antrag bei der Pressekammer des Landgerichts Berlin II blieb jedoch der Erfolg versagt, zunächst aufgrund einer erneut fehlerhaften Parteibezeichnung bzw. ihrer falschen Inanspruchnahme und, nach Parteiauswechselung, wegen Unbegründetheit des Antrags. Teile der in diesem Zusammenhang angegriffenen Wortäußerungen und Fotomontagen machte der Rechtsanwalt anschließend zum Gegenstand (s)einer Strafanzeige – offenbar aus Verbitterung. Der Anzeigeerstatter sah in der Staatsanwaltschaft Berlin (s)eine willige Vollstreckerin und brachte dort die vermeintliche “Hasskriminalität” zur Anzeige. “ (Hinweis: das Strafverfahren wurde ohne Auflage eingestellt)
Strafanzeige gegen Tobias Scheidacker gem. § 164 Abs. 2 StGB (Falsche Verdächtigung) in Verb. mit § 187 StGB (Verleumdung)
Am 09.12.2024 wurde gegen den Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker Strafanzeige wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung in Verbindung mit Verleumdung erstattet. Es ist nachgewiesen, dass er sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch dem Amtsgericht Tiergarten dreist und schwer gelogen hat, um eine Strafverfolgung gegen einen Dritten zu begünstigen. So behauptete er, knapp 15.000,00 € für eine „lästige Dienstleistung“ gezahlt zu haben, die angeblich aus komplexen Leistungen einer nicht namentlich genannten Webagentur bestand, die gegen zulässige Onlineberichte über Tobias Scheidacker auf Providerebene vorgehen sollte. In Wahrheit handelte es sich lediglich um das Versenden einer einzigen E-Mail – erfolglos –, die realistisch nicht einmal 200,00 € gekostet haben dürfte. Diese Umstände verschwieg Tobias Scheidacker sowohl der bearbeitenden Staatsanwältin als auch der Amtsrichterin, die Einsicht in die Akte hatte. Am 06. Dezember 2024 wurde diese Lüge den Belogenen gegenüber offengelegt. Tobias Scheidacker reagierte darauf mit einer äußerst unsachlichen und kurz angebundenen E-Mail, die die Vorwürfe gegen ihn selbstverständlich nicht entkräften konnte.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Dokumente für Lese- und Überprüfungszwecke abrufbereit:
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