Aktuelles: Strafanzeige gegen Tobias Scheidacker gem. § 164 Abs. 2 StGB (Falsche Verdächtigung) in Verb. mit § 187 StGB (Verleumdung)
Am 09.12.2024 wurde gegen den Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker Strafanzeige wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung in Verbindung mit Verleumdung erstattet. Es ist nachgewiesen, dass er sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch dem Amtsgericht Tiergarten dreist und schwer gelogen hat, um eine Strafverfolgung gegen einen Dritten zu begünstigen. So behauptete er, knapp 15.000,00 € für eine „lästige Dienstleistung“ gezahlt zu haben, die angeblich aus komplexen Leistungen einer nicht namentlich genannten Webagentur bestand, die gegen zulässige Onlineberichte über Tobias Scheidacker auf Providerebene vorgehen sollte. In Wahrheit handelte es sich lediglich um das Versenden einer einzigen E-Mail – erfolglos –, die realistisch nicht einmal 200,00 € gekostet haben dürfte. Diese Umstände verschwieg Tobias Scheidacker sowohl der bearbeitenden Staatsanwältin als auch der Amtsrichterin, die Einsicht in die Akte hatte. Am 06. Dezember 2024 wurde diese Lüge den Belogenen gegenüber offengelegt. Tobias Scheidacker reagierte darauf mit einer äußerst unsachlichen und kurz angebundenen E-Mail, die die Vorwürfe gegen ihn selbstverständlich nicht entkräften konnte.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Dokumente für Lese- und Überprüfungszwecke abrufbereit:
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