Kompetenz
Tobias Scheidacker, Rechtsanwalt, Notar und Partner der Kanzlei IKB Fachanwälte, klagte in den Jahren 2021 bis 2023 im Namen einer Evangelischen Kirchengemeinde in Räumungsangelegenheiten. Die Klagen hatten zum Ziel, eine unliebsame Person aus einem von der Kirchengemeinde gemieteten Haus, das als Wohn- und Arbeitsstätte dient, zu verdrängen. Tobias Scheidacker und seine Kanzleikollegin Amélie von Oppen, die im zweiten Rechtsstreit das Ruder übernahm, logen und denunzierten namens und in Auftrag der Kirchengemeinde, die ihrerseits mitlog und denunzierte. Der erste Räumungsrechtsstreit lief über zwei Instanzen bis zum Landgericht Berlin. In der Berufungsinstanz erhob die Beklagtenpartei sowohl gegen die Kirchengemeinde als auch gegen die geschäftsführende Pfarrerin Widerklage, mit der sie Schadensersatz in Höhe von ca. 45.000,00 € geltend macht. Das Landgericht wies die Räumungsklage durch kontradiktorisches Versäumnisurteil als unzulässig ab. Die Kirchengemeinde war nicht wirksam vertreten, IKB Fachanwälte klagten von Beginn an als vollmachtlose Vertreter, weswegen ihnen nach dem Veranlasserprinzip die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz auferlegt wurden. Hinsichtlich der als unbegründet abgewiesenen Widerklage hat das Landgericht Berlin die Revision zugelassen. Das Verfahren läuft derzeit am Bundesgerichtshof.
IKB Fachanwälte erhoben erneut Klage und initiierten damit einen zweiten Räumungsstreit. Dieser war mangels Beschluss des Gemeindekirchenrats ebenfalls unzulässig, die Vollmacht ohne Wirkung. Dieser Fehler konnte im Laufe des Prozesses zwar geheilt werden. Allerdings klagten IKB Fachanwälte im falschen Namen, weswegen die Klage, die über 1 Jahr lief, als unbegründet abgewiesen wurde. Die Kosten des zweiten Rechtsstreits trägt die Kirchengemeinde.
In seinem Essay Das gescheiterte „Reformmodell“ der EKBO im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin den Rechtsanwalt Scheidacker vor vielen Jahren einmal schrieb, benennt und verurteilt er genau die Methoden, die Gegenstand des Verdrängungsszenarions sind, dass Tobias Scheidacker für seine Mandantin, die Kirchengemeinde, umsetzen sollte:
“Jedenfalls erkläre ich mir so rückblickend, was in den letzten 8 Jahren in meiner Kirche geschah. Ein Bischof Huber, der aus dem Westen kam, und ein Superintendent Lohmann, der aus dem Westen kam, und ein Westberliner Konsistorialpräsident Seelemann aus Hamburg mit seinem ganzen Apparat wickelten meine Kirche bei uns im ländlichen Osten nämlich weitgehend ab. In dem Bemühen um Strukturänderungen bedrängten sie Gemeinden, die ihre Freiheit hart erkämpft hatten, und schafften sich Personen vom Hals, die ihrem persönlichen Machtanspruch im Weg standen, unter anderem meinen Vater. Und daneben auch die Kirchengemeinden. Dabei wurde gelogen und denunziert, Macht missbraucht, in Privaträume eingebrochen, getäuscht und betrogen, der letzte Wille Sterbender ignoriert und Stillschweigen der Betroffenen eingefordert — ein echter Krimi.”
Berlin, am 15.01.2024
Tobias Scheidacker ist der Auffassung, er streite in angemessener und berufsethisch einwandfreier Weise, dies sei Ausdruck gelebter Rechtsstaatlichkeit.
Die Selbstwahrnehmung, der Rechtsanwalt Scheidacker unterliegt, ist boshafter Zynismus mit dem Hang zur Billigung von Gewalt. An Erziehung und einem Wertegerüst fehlt es.
Was dieser Jurist als gesunde Streitkultur auszulegen versucht, ist nichts anderes als die Abwesenheit von Anstand und Respekt.
Proven Horst
Kirchenscherge
The STUPID 500 Germany
Vollmachtloser Vertreter
Liederbuchautor
An Wikipedia gescheitert
Wikipedia Moderator:
"Perfekt! Die ausufernde Selbstdarstellung ist wieder drin, inklusive der Selbstveröffentlichungswerke, nur jetzt als Einzelnachweise. Kann man so verlustfrei löschen."
Buckminster NEUE ZEIT